Ein charakteristisches Element des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die rechtliche Erbfolge unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkelkinder – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten